Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Tom Engels · S.A.F.E. — Smart Automation for Enterprise, Müller Thurgau Weg 13, 55283 Nierstein (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber. Stand: Januar 2025.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Tom Engels, handelnd unter der Bezeichnung S.A.F.E. — Smart Automation for Enterprise (nachfolgend „Auftragnehmer"), und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich KI-gestützter Automatisierungslösungen, Chatbot-Implementierungen und verwandter digitaler Dienste geschlossen werden.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden Leistungen nach gesonderter Vereinbarung und abweichenden Bedingungen angeboten.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot des Auftragnehmers schriftlich (per E-Mail oder Unterschrift) annimmt oder eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers erhält und dieser nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
Anfragen und Beschreibungen auf der Website sowie in Marketingmaterialien stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Angebotsanfrage (invitatio ad offerendum).
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung Drittdienste (z. B. OpenAI, Hostinger, Google Calendar API) und Subunternehmer einzusetzen. Der Auftraggeber wird hierüber auf Anfrage informiert.
Alle genannten Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern der Auftragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist. Da der Auftragnehmer derzeit als Kleinunternehmer nach § 19 UStG tätig ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Dies kann sich bei Überschreitung der gesetzlichen Grenzen ändern.
Die im Angebot genannte einmalige Setup-Gebühr ist nach Vertragsschluss und vor Beginn der Implementierungsarbeiten in voller Höhe zu entrichten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Die monatliche Betreuungspauschale ist jeweils im Voraus zum Ersten eines Kalendermonats fällig. Die erste monatliche Rate wird anteilig ab dem Tag der Inbetriebnahme berechnet.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer vor, bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen die laufenden Dienste bis zum vollständigen Ausgleich offener Beträge zu unterbrechen.
Rechnungen werden per E-Mail zugestellt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die angegebene E-Mail-Adresse für Rechnungseingänge erreichbar ist.
Verträge über laufende Betreuungsleistungen (monatliche Pauschale) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten, sofern im individuellen Angebot keine andere Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich (per E-Mail) gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit zwei oder mehr Monatspauschalen in Zahlungsverzug gerät.
Nach Vertragsende werden die vom Auftragnehmer betriebenen Systeme und Zugänge deaktiviert. Dem Auftraggeber werden auf Anfrage alle eigenen Daten (z. B. Lead-Daten, Gesprächsverläufe) in einem gängigen Format übergeben. Eine Archivierungspflicht des Auftragnehmers besteht über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus nicht.
Beim Paket „S.A.F.E. Pro" gilt innerhalb der ersten 30 Tage nach Inbetriebnahme eine Zufriedenheitsgarantie. Ist der Auftraggeber mit der Leistung nicht zufrieden, kann er innerhalb dieser Frist schriftlich zurücktreten. In diesem Fall wird die monatliche Betreuungspauschale für den laufenden Monat erstattet. Die Setup-Gebühr ist von dieser Garantie ausgeschlossen, da sie den tatsächlich angefallenen Implementierungsaufwand abdeckt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Materialien rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers und können zu einer Anpassung vereinbarter Lieferzeiträume führen.
Mit vollständiger Bezahlung der Setup-Gebühr räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der erstellten Lösung für die Dauer der Vertragslaufzeit ein.
Der erstellte Automatisierungs-Stack (n8n-Workflows, Prompts, Systemkonfigurationen) verbleibt im geistigen Eigentum des Auftragnehmers. Eine Weitergabe, Weiterveräußerung oder Verwendung außerhalb des vereinbarten Zwecks durch den Auftraggeber ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Daten) verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das erforderliche Recht ein, diese Inhalte zum Zweck der Leistungserbringung zu verwenden.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
Die Gesamthaftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf den in den letzten 12 Monaten gezahlten Gesamtbetrag (Setup + Monatspauschalen) begrenzt.
Der Auftragnehmer strebt eine hohe Verfügbarkeit der betriebenen Systeme an, kann jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit garantieren. Ausfälle, die durch Drittdienste (z. B. OpenAI API-Ausfälle, Hostinger-Wartungsfenster) verursacht werden, liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen keine Haftung.
KI-generierte Antworten des Assistenten können Fehler enthalten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Nutzer seiner Website auf die Möglichkeit von Ungenauigkeiten hinzuweisen. Eine Haftung des Auftragnehmers für inhaltlich fehlerhafte KI-Antworten ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Mängel der Leistung sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Vertragserfüllung erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Näheres regelt die gesonderte Datenschutzerklärung.
Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Gesprächsdaten von Endnutzern), schließen die Parteien auf Anfrage einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, seine Endnutzer über die Datenverarbeitung durch den KI-Assistenten zu informieren und ggf. erforderliche Einwilligungen einzuholen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (Nierstein, Rheinland-Pfalz).
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Der Auftragnehmer ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer.
Stand: Januar 2025 · Tom Engels · S.A.F.E. — Smart Automation for Enterprise · Nierstein